Leistungen
Was wir Ihnen anbieten
Zwei Bereiche unter einem Dach — Logopädie und Lerntherapie. Für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene.
Logopädie
Logopädie beschäftigt sich mit der Behandlung von Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- und Hörstörungen.
Für wen — und wobei
- Säuglinge und Kleinkinder mit angeborenen Fehlbildungen im Gesichtsbereich, mit zentralmotorischen Körperbehinderungen und/oder angeborenen Hörstörungen
- Klein- und Schulkinder bei einer nicht altersgerechten Entwicklung in den Bereichen der Sprache und/oder des Sprechens
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Redeflussstörungen
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Schädel- und/oder Hirnverletzungen, etwa nach Verkehrsunfällen
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit internistischen und/oder neurologischen Erkrankungen — etwa Schlaganfall, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson, Amyotrophe Lateralsklerose, Chorea Huntington
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Stimmproblemen unterschiedlicher Genese
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Schluckstörungen unterschiedlicher Genese
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit angeborenen oder erworbenen Hörstörungen
- Zustand nach Cochlea-Implantat
- Säuglinge mit Fütterungsstörungen
Lerntherapie
Sie machen sich Sorgen oder befürchten, dass bei Ihrem Kind eines der folgenden Themen vorliegt?
- Aufmerksamkeitsstörung
- mangelnde Konzentrationsfähigkeit
- reduzierte Merkfähigkeit
- erhöhte Impulsivität
- Hyperaktivität
- Tendenz zum Trödeln und/oder Träumen
Oder es bestehen Schulprobleme unterschiedlicher Genese:
- Das Klassenziel wird unter Umständen nicht erreicht.
- Ihr Kind muss Medikamente wegen eines Hyperaktivitätssyndroms nehmen, oder diese sollen verordnet werden.
- Es besteht eine Lernstörung in Form einer Lese-Rechtschreib-Schwäche und/oder einer Rechenschwäche.
Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.
Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet sie über eine Heilmittelverordnung. Bringen Sie diese bitte zum Behandlungsbeginn mit — sie sollte dann nicht älter als 14 Tage sein.